Realschule

Grundsätzliches

Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 10. Ihr Bildungsangebot richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und zugleich praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie endet mit einer Abschlussprüfung und verleiht den Realschulabschluss, einen mittleren Schulabschluss.

Ausbildungsrichtungen

An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtungen, die Wahlpflichtfächergruppen I, II und III. Sie setzen ab Jahrgangsstufe 7 verschiedene Schwerpunkte im Unterrichtsangebot.

  • Wahlpflichtfächergruppe I

Schwerpunkt: Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich. Verstärkter Unterricht in Mathematik, Chemie und Physik. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie mit Technischem Zeichnen. Die Gruppe dient vor allem der Vorbereitung auf einen technischen Beruf.

  • Wahlpflichtfächergruppe II

Schwerpunkt: Wirtschaftlicher Bereich. Verstärkter Unterricht in Wirtschafts- und Rechtslehre, Rechnungswesen und Informationstechnologie mit Textverarbeitung. Die Gruppe bereitet vor allem auf Berufe in der Wirtschaft oder Verwaltung vor.

  • Wahlpflichtfächergruppe III:
    • Wahlpflichtfächergruppe IIIa:
      Hier liegt der Schwerpunkt auf der 2. Fremdsprache Französisch (am Rathenau auch Spanisch).
    • Wahlpflichtfächergruppe IIIb:
      Verschiedene Schwerpunkte in musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen oder im sozialen Bereich entsprechend dem Angebot der Schule.
      In Schweinfurt:

      • Rathenau: musisch-handwerklicher Bereich (Werken)
      • Sattler: Werken
      • Schonungen: Musik

Aufnahmebedingungen

Wichtig:

  • Das Höchstalter Stichtag 30. September: Das Kind darf für die 5. Jahrgangsstufe noch nicht 12 sein, für höhere Jahrgangsstufen entsprechend) darf nicht überschritten sein. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
  • Die Höchstausbildungsdauer (acht Schuljahre; für die Berechnung der Höchstausbildungsdauer zählen alle an öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Wirtschaftsschulen, Mittelschulen (Mittlere-Reife-Klassen) oder Gymnasien verbrachten Schuljahre) darf nicht überschritten sein. Die Höchstausbildungsdauer gilt auch dann als überschritten, wenn feststeht, dass der Abschluss der Schule nicht mehr innerhalb der Höchstausbildungsdauer erreicht werden kann.
  • Wer sich am Gymnasium einer Nachprüfung unterzogen hat und nicht besteht, kann noch unmittelbar nach Zustellung des Bescheides über das Nichtbestehen in die Realschule aufgenommen werden (wenn die Voraussetzungen stimmen).

1) von der Grundschule

siehe hier

2) vom Gymnasium 5. Klasse in die 5. Klasse Realschule (allg. in die gleiche Klasse)

Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe in der Realschule ist grundsätzlich möglich, solange kein Wiederholungsverbot besteht und das Höchstalter nicht überschritten wird.

3) vom Gymnasium in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule

  • Übertritt möglich bei Vorrückungserlaubnis in die nächste Jahrgangsstufe.
  • Ansonsten ist eine Aufnahmeprüfung nötig und es gilt eine Probezeit.
    • Die Aufnahmeprüfung entfällt, wenn das Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist.
    • Die Aufnahmeprüfung muss nur in den Vorrückungsfächern abgelegt werden, in denen im Jahreszeugnis nicht mindestens die Note 4 erreicht wurde.
  • Wichtig: Ab der 8. Jahrgangsstufe ergeben sich Probleme beim Übertritt durch die zusätzlichen Fächer in der Realschule. Hier muss z.T. viel nachgeholt werden! (In der Realschule erkundigen!) Die Wahl der Ausbildungsrichtung ist dann sehr genau zu überlegen und eine hohe Leistungsbereitschaft ist Voraussetzung. Sinnvoller kann dann oft der Übertritt in eine Wirtschaftsschule sein.

4) Wechsel während des Schuljahres

Während des Schuljahres ist ein Wechsel nur bedingt möglich (es besteht kein Anspruch darauf), in die 10. Jahrgangsstufe nur in Ausnahmefällen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der Realschule. Empfohlene Termine sind der 1. Schultag nach den Herbst- oder Weihnachtsferien. Letzter Termin ist der 1. März.
Es empfiehlt sich eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Realschule.

Abschluss und weiterführende Möglichkeiten

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 findet eine Abschlussprüfung statt. Die Aufgaben werden für alle Schulen einheitlich vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt. Wer die Prüfung besteht, erhält das Zeugnis über den Realschulabschluss (= mittlerer Schulabschluss).

Neben den schulischen Möglichkeiten nach bzw. zum Erwerb einer beruflichen Ausbildung (Berufsfachschule, Fachschule, Fachakademie, Berufsoberschule) ist der Besuch möglich:

  • der Fachoberschule
  • des Gymnasiums: Unter bestimmten Voraussetzungen direkt in die 10. oder 11. Klasse oder über eine Einführungsklasse.

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