Wirtschaftsschule

Grundsätzliches

  • Die Wirtschaftsschule ist eine berufsvorbereitende Schule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. (Berufsfachschule)
  • Der Unterricht ist praktisch ausgerichtet: In schuleigenen Übungsfirmen wird kaufmännische Sachbearbeitung gelernt.
  • Besonderer Wert liegt auf informationstechnischer Bildung (Textverarbeitung und Datenverarbeitung).
  • Die private Wirtschaftsschule in Schweinfurt verlangen Schulgeld.

Formen

  • vierstufige Wirtschaftsschule im Anschluss an die Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums; sie umfasst die Jahrgangstufen 7 – 10
  • dreistufige Wirtschaftsschule im Anschluss an die Jahrgangsstufe 7 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums; sie umfasst die Jahrgangsstufen 8 – 10
  • zweistufige Wirtschaftsschule nach der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule (mit Quali), der Realschule oder des Gymnasiums; sie umfasst die Jahrgangsstufen 10 – 11
  • Neu: Die Wirtschaftsschule Pelzl bietet auch eine Vorklasse ab der 5. und 6. Jahrgangsstufe an. Zu den Aufnahmebedingungen informieren Sie sich bitte hier: https://www.pelzl-schulen.de/private-wirtschaftsschule/

Neuausrichtung der Wirtschaftsschule ab 2014/2015

Um die Durchlässigkeit im Schulsystem zu erhöhen und die Wirtschaftsschule modernen Gegebenheiten anzupassen, greifen seit dem Schuljahr 2014/2015 wichtige Änderungen:

  • Es gibt keinen H- und M-Zweig mehr.
  • Mathematik wird zum Pflichtfach für alle.
  • Die Sprachfächer Deutsch und Englisch werden durch einen erhöhten Stundenanteil gestärkt.
  • Die anderen Fächer werden z.T. neu strukturiert.
  • Der Übergang auf die FOS wird dadurch erleichtert.

Aufnahmebedingungen

Die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule steht auch Gymnasiasten offen, wenn sie:

  • die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechende Jahrgangsstufe erhalten haben
  • oder im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.
  • Für die Aufnahme in die Eingangsklasse der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule gibt es keine Probezeit.
  • Der Eintritt bzw. die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus.
  • Die Aufnahmeprüfung entfällt, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorliegt oder das Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 aufweist und die bisherige Schule in einem Gutachten die Eignung für die betreffende Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule bestätigt.
  • Wichtig! Da an der Wirtschaftsschule aber zusätzliche Fächer unterrichtet werden, ist ein Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe immer problematisch!

Der Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule ist möglich für Schüler:

  • die mit Erfolg die Jahrgangsstufe 9 durchlaufen haben oder
  • die die Jahrgangsstufe 9 ohne Erfolg absolviert haben, aber im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt haben.
  • Auch ein bestandener Quali (mindestens Note 3 in Englisch) berechtigt dazu!
  • Die endgültige Aufnahme in die zweistufige Wirtschaftsschule ist grundsätzlich abhängig vom Bestehen einer Probezeit.
  • Eine unmittelbare Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 der zweistufigen Wirtschaftsschule ist nicht möglich.

Höchstaltersgrenze

Für die Aufnahme in die Eingangsstufen der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule bzw. in eine höhere Jahrgangsstufe gelten folgende Höchstaltersgrenzen (Stichtag: 30. Juni):

  • Jahrgangsstufe 7: noch nicht 15 Jahre
  • Jahrgangsstufe 8: noch nicht 16 Jahre
  • Über Ausnahmen von der Altersgrenze in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
  • In der zweistufigen Wirtschaftsschule gibt es keine Höchstaltersgrenze, aber – im Unterschied zur drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule – eine Probezeit, die in der Regel bis zur Aushändigung des Zwischenzeugnisses dauert.

zu beachten ist

  • Die 2-stufige Form ist i.d.R. sehr voll. Eine rechtzeitige (Frühjahr) Anmeldung ist sehr sinnvoll!
  • Ein Wechsel auf die Wirtschaftsschule während des Schuljahres ist unter Umständen möglich (Gutachten des Gymnasiums nötig). Sehr sinnvoll kann dies sein in der 10. Jahrgangsstufe (Wechsel in die zweistufige Form), da so kein Jahr verloren geht.

Abschluss und weiterführende Möglichkeiten

Der Wirtschaftsschulabschluss ist einem mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) gleichgestellt. Mit dem Wirtschaftsschulabschluss verkürzt sich die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf um ein Jahr.

Neben den schulischen Möglichkeiten nach bzw. zum Erwerb einer beruflichen Ausbildung (Berufsfachschule, Fachschule, Fachakademie, Berufsoberschule) ist der Besuch möglich:

  • der Fachoberschule
  • des Gymnasiums: Unter bestimmten Voraussetzungen direkt in die 10. oder 11. Klasse oder über eine Einführungsklasse.

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